AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von dasBildprojekt; Inhaberin Sandra Meyer, Hildesheimer Straße 12, 38159 Vechelde (nachfolgend: Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen auf den Auftraggeber über.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Auf § 60 UrhG wird ausdrücklich hingewiesen. „Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die
unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller„

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen.

III. Honorare, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Das Honorar wird nach §19 UStG ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen.

2. Das Honorar ist nach Auftragsausführung, also am Tag des Shootings in bar zu zahlen, die Kosten für weitere, bearbeitete Bilder nach Auswahl dieser Bilder per Rechnung.

3. Werden Rechnungen ausgestellt, sind fällige Rechnungen sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

4. Mit Zustandekommen eines Vertrags, wird ab einem Auftragswert von über 1999,00 € eine Anzahlung iHv 30% der vereinbarten Vergütung mit Festsetzen des Termins fällig. Der Termin gilt erst nach Zahlungseingang als fest.

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars oder Kaufpreises bleiben sämtliche Nutzungsrechts der gelieferten Lichtbilder beim Fotografen.

6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7. Soweit nicht anders einzeln vereinbart gilt für alle Lichtbilder das einfache, nichtkommerzielle Nutzungsrecht für den Auftraggeber, welches er nicht auf Dritte übertragen darf. Der Fotograf behält sich das Recht vor, Lichtbilder, auf denen kein Mensch zu sehen ist, kommerziell zu nutzen.

IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder
der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig bis zum Abschluss des Auftrages. Nach Abschluss des Auftrages, spätestens nach Zahlungseingang liegt die Verantwortung für die Speicherung und Verwahrung der Lichtbildnisse bei dem Auftraggeber. Der Fotograf ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Dateien nach Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch
schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

2. Der Auftraggeber stimmt mit seiner Unterschrift auf der Kundenkarte zu, dass der Fotograf die Lichtbilder mit anderen Bildern, Texten oder Grafiken kombinieren, beschneiden, verändern oder modifizieren und diese in allen Medien zu jedem Zweck verwendet werden. Pornografische oder diffamierende Zwecke sind ausgeschlossn.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt und müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50% fällig und ist von ihm bar oder per Überweisung zu zahlen. (Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)

VII. Datenschutz (siehe hierzu ergänzend die Seite Datenschutz)
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

2. Ferner stimmt der Auftraggeber mit seiner Unterschrift auf der Kundenkarte zu, dass dasBildprojekt dessen Angaben für Marketingzwecke nutzen dürfen. Es werden, gemäß §28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz nur solche Daten weitergegeben, bei denen dies gesetzlich erlaubt ist.  Diese Einwilligung kann jederzeit durch eine formlose Mitteilung per Post oder Email an dasBildprojekt widerrufen werden.

VIII. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von dasBildprojekt erfolgter) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

2. Durch die ZifferVI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Sandra Meyer, dasBildprojekt.
Die AGB gelten ab dem 01.01.2015.